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Kanzlei Siegl



Herzlich wilkommen auf der Seite der Kanzlei Siegl in Feucht, Ihrem Rechtsanwalt.

Die Kanzlei Siegl in Feucht begleitet ihre Mandanten bundesweit in allen wesentlichen Rechtsgebieten am Markt der Rechtsberatung und Rechtsvertretung. Langjährige Mandatsbeziehungen zu kleinen mittelständischen Unternehmen aber auch zu privaten Mandanten und das Leistungsspektrum haben die Kanzlei im südlichen Nürnberger Umland bekannt gemacht. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten hauptsächlich im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Hersbruck und der Gerichte im Stadtgebiet Nürnberg, jedoch auch an jedem anderen Gericht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit umfasst das Arbeitsrecht, das Familien- und Erbrecht sowie das allgemeine Zivilrecht. Kernkompetenzen liegen weiter im Mietrecht und im Schadenersatzrecht, sowie im Strafrecht.

Wir sind generell darum bemüht, langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Selbstverständlich immer individuell auf das einzelne Mandat zugeschnitten und in enger Absprache mit unseren Mandanten. Eine sachgerechte und zügige außergerichtliche Streitbeilegung ist deshalb unser primäres Ziel. Dennoch ist es in manchen Fällen notwendig, unsere Mandanten auch in gerichtlichen Verfahren zielgerichtet und entschlossen zu vertreten. Überzeugen Sie sich selbst.

Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da!

Ihr Team von der Kanzlei Siegl

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Kanzlei Siegl

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90537 Feucht

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LEISTUNGEN

Rechtsanwalt Oliver Siegl

Rechtsanwalt Oliver Siegl studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und absolvierte anschließend das Referendariat beim Oberlandesgericht Nürnberg. Im unmittelbaren Anschluss an eine Tätigkeit in der Rechtsabteilung bei einem großem Telekommunikationsanbieter in München wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und nahm im Jahr 2001 seine Anwaltstätigkeit in Feucht auf.

Aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts wurde Herrn Rechtsanwalt Siegl bereits im Jahr 2001  nach §§ 4, 12 Fachanwaltsordnung bescheinigt, den Fachanwaltslehrgang der Fachrichtung Arbeitsrecht im Zeitraum November 2000 bis Februar 2001 erfolgreich absolviert zu haben.

Daneben bearbeitet Herr RA Siegl überwiegend Mandate im Bereich des Mietrechts, des Erbrechts, des Verkehrsunfallrecht, des allgemeinen Zivilrechts und des Vertragsrechts.

Herr Siegl ist berechtigt, vor jedem Gericht in Deutschland aufzutreten, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen.


Rechtsgebiete:

  • Allgemeines Zivilrecht

  • Arbeitsrecht

  • Baurecht privat

  • Elternunterhalt

  • Erbrecht

  • Familienrecht

  • Gewerbliches und privates Mietrecht

  • Gewaltschutzrecht

  • Haftpflichtrecht

  • Inkasso/Forderungseinzug

  • Kaufrecht

  • Kündigungsschutzrecht

  • Mediation

  • Miet- und Pachtrecht

  • Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Reiserecht

  • Unterhaltsrecht

  • Vereinsrecht

  • Verkehrsrecht

  • Verkehrsstrafrecht

  • Vertragsrecht

  • Zivilrecht

  • Zwangsvollstreckungsrecht

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